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Bundesverfassungsgericht: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig. (07.06.2017)

Bundesverfassungsgericht: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig. Deutsche Atomkonzerne erzielen Erfolg vor Gericht und können auf Rückerstattung in Milliardenhöhe hoffen

Die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer ist laut Bundesverfassungsgericht nicht mit den Grundgesetz vereinbar. Eon, RWE und EnBW hoffen jetzt auf Rückerstattungen. Laut Karlsruher Richter fehle für die Erhebung der Steuer dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz.

Die Steuer auf Kernbrennstoffe in Atomkraftwerken musste von 2011 bis 2016 abgeführt werden, der Bund nahm insgesamt 6,285 Milliarden Euro ein. Für alle Brennelemente, die neu im Reaktor zum Einsatz kamen, waren je Gramm 145 Euro fällig. Die Konzerne sahen sich durch die Steuer gegenüber anderen Stromerzeugern benachteiligt und hatten geklagt.
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