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31.08.2026
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

EinfamilienhausDas bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Sommer 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Die bisherige Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht eine schrittweise Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vor. 

2026

  • Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29. Juli 2026. Die bisherige Pflicht, bei neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, entfällt. 
  • Gas-, Öl-, Biomasse-, Hybridheizungen und Wärmepumpen bleiben grundsätzlich zulässig. 
  • Bis 1. Dezember 2026 soll die Bundesregierung die Details der künftigen Grüngas- bzw. Grünölquote festlegen.

2028

  • geplante Einführung einer Grüngas- bzw. Grünölquote für neue fossile Heizungen. Die genaue Ausgestaltung wird gesondert geregelt. 

2029

  • Start der sogenannten Biotreppe: es soll Öl oder Gas schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden.

ab 2030

  • schrittweise Anhebung der Biotreppe - genaue Anteile sind noch nicht bestätigt

2045

  • Heizungsbrennstoffe sollen vollständig klimaneutral sein. Damit endet langfristig die Nutzung rein fossiler Brennstoffe. 

Regelungen zu bestehenden Heizungen

  • Vorhandene Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden.
  • Defekte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden.
  • Der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine neue Öl- oder Gasheizung bleibt zulässig. Dabei sind jedoch die Anforderungen der Biotreppe einzuhalten.
  • Die frühere generelle 65%-Pflicht nach dem GEG wurde aufgehoben.

 

Gut zu wissen - Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung

 

Ist eine Energieberatung weiterhin verpflichtend?

Die bisherige verpflichtende Beratung vor dem Einbau bestimmter Öl- oder Gasheizungen wurde mit dem GModG abgeschafft. Eigentümer tragen jedoch weiterhin die Verantwortung dafür, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

 


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