Fischer Logo
31.12.2024
Holzpellets bleiben verlässliche Heizalternative
Alles neu macht der Januar: Kaminöfen mit neuen Grenzwerten, Wahlkampf und der CO2-Zuschlag steigt auf 55 Euro.
Wer beim eigenen Zuhause in Sachen Energie vorbereitet ins neue Jahr starten möchte, sollte diese Änderungen kennen. Eins ist sicher: Das Heizen mit Holzpellets bleibt eine zuverlässige, effiziente und preisgünstige Alternative.
 
Austauschpflicht alter Kaminöfen
 
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab dem 1. Januar 2025 strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid erfüllen. Die erlaubten Werte liegen bei maximal 150 mg Staub und 4000 mg Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Informationen zu Ihrer Feuerstätte sowie zu deren Emissionswerten finden Sie in der Regel im Feuerstättenbescheid. Alternativ können Sie über die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik gezielt nach Ihrem Modell suchen und weitere Details recherchieren. Für betroffene Feuerstätten gibt es zwei Optionen: Entweder rüsten Sie Ihre Anlage zum Beispiel mit einem Staubabscheider nach, um die Anforderungen zu erfüllen, oder Sie nehmen sie außer Betrieb. Bei der Nachrüstung können Sie zwischen aktiven und passiven Filtern wählen. Soll die alte Anlage ausgetauscht werden, sind moderne Pelletkaminöfen eine effiziente Alternative. Sie heizen sauber und komfortabel.
 
Jetzt noch Heizungstausch angehen und Förderung sichern
 
CO2-Zuschlag steigt – Pelletheizungen ausgenommen
 
Wer mit Öl oder Gas heizt, muss mit höheren Kosten rechnen. Der CO2-Preis von 2024 45 Euro pro Tonne steigt 2025 auf 55 Euro. Für Mieter und Eigenheimbesitzer bedeutet das zusätzliche Kosten von mehr als 100 Euro im Jahr. Der CO2-Zuschlag wird allerdings nicht fällig für Holzenergie – darunter fallen auch Pellets und Hackschnitzel. Deshalb sind Pelletheizungen eine wirkliche Alternative: Sie sind effizient, sauber und nutzen einen klimafreundlichen Rohstoff, der zudem auch noch regional verfügbar ist.
 
Pressemeldung des DEPI vom 30.12.2024

Zurück zur Übersicht